Vorbeugender Brandschutz

Die Zielstellung des Vorbeugenden Brandschutzes ist es, der Entstehung von Bränden vorzubeugen, eine Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern, die Rettung von Menschen und Tieren zu ermöglichen sowie Maßnahmen für wirksame Löscharbeiten zu schaffen.

Aktuelle Satzungen und Richtlinien finden Sie auf der Internetseite der Stadt Chemnitz.

Bautechnischer Brandschutz

Grundlage für den Bautechnischen Brandschutz bilden die "Sächsische Bauordnung", geltende Sonderbaurichtlinien sowie weitere Rechtsvorschriften, Normen und technische Regeln.

Das Baugeschehen wird u. a. nachfolgenden Schwerpunkten begleitet:

  • Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren und Erstellen von Stellungnahmen
  • Beratung und Auskünfte an Bauherren und Brandschutzplaner (von Planung bis Fertigstellung)
  • Beratung bei der Planung automatischer Brandmeldeanlagen in Hinblick auf gültige Aufschaltbedingungen
  • Stellungnahmen zu Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Stellungnahmen zum Umgang mit radioaktiven Stoffen/biologischen Arbeitsstoffen und Führung der Nachweisdatei
  • Beratung von Bürgern, Firmen und Institutionen zu Fragen des vorbeugenden Brandschutzes

Inhalte der Stellungnahmen der örtlichen Brandschutzbehörde (siehe VwVBauPrüf)

  • Löschwasserversorgung
  • Löschwasserrückhaltung
  • Flächen für die Feuerwehr
  • 2. Rettungsweg
  • Anlagen und Einrichtungen für die Brandbekämpfung
  • Anlagen und Einrichtungen zur Brandmeldung und -alarmierung
  • Anlagen und Einrichtungen für Rauch- und Wärmeabzug
  • betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Mensch und Tier

Brandverhütungsschau

Eine Brandverhütungsschau dient dem vorbeugenden Erkennen und Abwehren von Gefahren, die auf Grundstücken, in Gebäuden, Betrieben, Anlagen und Einrichtungen sowie Waldflächen zu Bränden oder Explosionen führen können.

Bei einer Brandverhütungsschau können Probleme bzw. Mängel im baulichen, anlagentechnischen bzw. organisatorischen Brandschutz erkannt und ihre Beseitigung veranlasst werden. 

Das Sachgebiet Brandverhütungsschau arbeitet auf Grundlage des SächsBRKG und hat u. a. folgende Schwerpunktaufgaben:

  • Planung und Durchführung von Brandverhütungsschauen in Unternehmen und Einrichtungen
  • Abnahme von Veranstaltungen (z. B. mit feuergefährlichen/pyrotechnischen Handlungen)
  • Organisation von Brandsicherheitswachdiensten in Theatern und Spielstätten
  • Durchführung von Schulungen
  • Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten
  • Beratung von Bürgern, Firmen und Institutionen zu Fragen des vorbeugenden Brandschutzes

Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen (BMA) mit Aufschaltung an eine Leitstelle dienen im Rahmen des Brandschutzkonzeptes baulicher Anlagen dazu, bei Brandausbruch den Gefahrenbereich zu lokalisieren und die Leitstellen Feuerwehr/Rettungsdienst direkt zu alarmieren.

Das Konzept der BMA nach Nr. 5.1 – 5.7 DIN 14 675 muss Bestandteil eines objektbezogenen Brandschutzkonzeptes sein und bildet u. a. die Grundlage für die Zustimmung der Aufschaltung der BMA auf die Leitstelle der Berufsfeuerwehr Chemnitz.

Die Anschlussbedingungen nennen die Voraussetzungen, unter denen eine BMA angeschaltet oder abgeschaltet werden kann und regeln die Verfahrensweise. Diese finden Sie auf der Internetseite der Stadt Chemnitz.

Kontakt

Stadt Chemnitz
Abt. Vorbeugender Brandschutz
Schadestraße 11
09112 Chemnitz

Telefon: 0371 488 - 3731

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