Lebensretter Rauchmelder

Laut Statistik sterben jährlich ca. 400 Menschen in Deutschland durch ein Feuer.

Die Mehrheit dieser Opfer stirbt an einer Rauchvergiftung, denn bereits 3 Lungenzüge des hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein.

Zwei Drittel aller Brandopfer wurden nachts im Schlaf überrascht. Rauch ist lautlos und der Mensch kann während des Tiefschlafes keine Gerüche wahrnehmen.

Rauchmelder warnen auch im Schlaf vor der Brandgefahr und werden so zum wichtigsten Lebensretter. Rauchmelder geben Ihnen 120 Sekunden, sich in Sicherheit zu bringen. 120 Sekunden, die über Leben oder Tod entscheiden können.

Daher ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Haus und Wohnung!

Rauchmelderpflicht

In Sachsen gilt die Rauchmelderpflicht laut Sächsischer Bauordnung (SächsBO) für Neu- und Umbauten seit dem 01.01.2016.
Für Bestandsbauten bzw. Altbauten besteht bis zum 31.12.2023 eine Nachrüstpflicht.

Auszug SächsBO, § 47 (4), Satz 4 (SächsBO)
"Eigentümer bereits bestehender Nutzungseinheiten mit Räumen nach Satz 1 sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2023 entsprechend auszustatten."
(Satz 1: Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen, sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten, soweit nicht für solche Räume eine automatische Rauchdetektion und angemessene Alarmierung sichergestellt sind.)

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite rauchmelder-lebensretter.de